Die beste Pflege in Rheine, vor Ort bei Ihnen zuhause

Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da, wenn Sie Hilfe benötigen.

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Individuelle ambulante Pflege zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse

Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie sich auf deren Qualität verlassen. Unser Angebot stellt darüber hinaus sicher, dass Sie in allen Pflegestufen aus einer Hand unterstützt werden—auch bei Demenz. Wir sorgen dafür, dass Ihr Leistungspaket sich genau nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf richtet; Sie bezahlen nur das, was Sie brauchen. Nutzen Sie unsere ausführliche Beratung auch im Hinblick auf Kombileistungen!

Grundpflege

Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen im Alter wenn Sie alleine ohne Unterstützung den Alltag nicht mehr meistern können. Unsere Grundpflege erfüllt die folgenden Bedürfnisse unserer Patienten

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, auch Sondennahrung
  • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen, um die eigenständige Alltagsbewältigung wieder zu ermöglichen
  • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen
  • Prävention von Lungenentzündung, Dekubitus, Thrombose, Verstopfung usw.
  • Positions- und Bewegungsunterstützung
  • Unterstützung beim Toilettengang

Behandlungspflege

Unser qualifiziertes Pflegepersonal führen medizinische Tätigkeiten durch die zuvor vom Arzt verordnet wurden. Unsere Behandlungspflege beinhaltet folgende Disziplinen

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Injektionen wie z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Antithrombosespritzen nach einer Operation
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Infusion i.V. – zur parenteralen Ernährung
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalation
  • Reinigung und Versorgung von Kathetern und künstlichen Ausgängen
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern

Haushaltsführung

Wir unterstützen Sie in der Führung Ihres Haushaltes.

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Besorgen von Arzneimittel
  • Reinigen der Wohnung
  • Entsorgung von Müll
  • Wechseln und Reinigen der Wäsche

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI zur Verfügung.

  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden
  • Betreuungsleistungen

Wir bieten Verhinderungspflege an

Die Verhinderungspflege (häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 39 SGB XI) ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal 42 Tage, also sechs Wochen, im Jahr in Anspruch genommen werden.

Bevor diese Art der Pflege beantragt wird, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt haben. Die Verhinderungspflege kann von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson übernommen werden, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Auch Nachbarn oder Bekannte können die Aufgabe übernehmen.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist, dürfen auch Menschen mit der bis Ende 2016 gültigen Pflegestufe 0 – seit Beginn 2017 dem Pflegegrad 2 – die Verhinderungspflege beanspruchen.

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Der Bezug der Verhinderungspflege ist abhängig von der Pflegeform, die die pflegebedürftige Person erhält, sowie vom Pflegegrad, den diese Person zugeteilt bekommen hat.

Stundenweise Verhinderungspflege

Manche Pflegeunternehmen bieten Verhinderungspflege stundenweise an. Diese Art der Pflege kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn Sie als angehörige Pflegeperson eines pflegebedürftigen Menschen für einen Abend zum Beispiel ins Theater oder Kino gehen möchten und für diese Zeit nicht für die Pflege der Person, die Sie betreuen, aufkommen können. Eine Ersatzpflegekraft übernimmt dann die Unterstützung und wird stundenweise bezahlt. Es wird empfohlen, vorher mit der Pflegekasse abzuklären, wie die Kosten für die stundenweise Verhinderungspflege am besten abgerechnet werden. Der Betrag von 1.612 € im Jahr darf auch hierbei nicht überschritten werden. Auch hier gilt, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird, sofern die Verhinderungspflege weniger als/genau 8 Stunden in einem Zeitraum von weniger als/genau 2 Tagen in Anspruch nimmt.

Kontaktieren Sie uns zur kostenlosen Erstberatung

Wir führen eine Erstberatung mit Ihnen oder Ihren Angehörigen durch um über die Bedürfnisse der Pflege zu erfahren.

Sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung und wir vereinbaren Ihren Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden.

  • Kostenlose Beratung
  • Grund & Behandlungspflege
  • Hochqualifiziertes Pflegepersonal
  • Unterstützung bei Antragstellung z.B. Behinderungsausweis oder Einstufung von Pflegegrad
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen §40 SGB-XI
  • Notrufsystem Beantragung
  • Beratungs Pflegeeinsätze nach §37 III SGB-XI

Sie möchten lieber direkt mit uns Sprechen? Kein Problem, rufen Sie jetzt an.

05971 / 8075166

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